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Spiegel informiert!

Ein Urteil für
Wettbewerb und Kunden
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Sehr geehrte Apothekerinnen und Apotheker,

in den vergangenen Wochen hat ein Urteil des Landgerichts Köln zu marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragen auf dem Markt für Apotheken-Packmittel in der Fachwelt viel Beachtung gefunden. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Markenbezeichnung „aponorm“, auch in Verbindung mit Qualitätszertifikaten, irreführend und somit unzulässig ist. Begründung: Die Markenbezeichnung „aponorm“ erwecke den falschen Eindruck, es gäbe eine vorgeschriebene offizielle Norm im Sinne eines behördlichen Standards für Apotheken-Packmittel, die von den aponorm-Produkten in exklusiver Weise erfüllt werde. Die Folge dieses falschen Eindrucks sei eine seit Jahren monopolartige Situation auf dem deutschen Markt für Apothekenpackmittel.

Das Verfahren beim Landgericht Köln hatte die Frage zu klären, ob die Produkt-Kommunikation eines marktdominanten Anbieters eine freie Kaufentscheidung nach eigenen Kriterien ermöglicht oder ob sie irreführend ist und damit den Wettbewerb verzerrt. Wie jedes Wettbewerbs-Urteil soll also die, allerdings noch nicht rechtskräftige, Entscheidung des Landgerichts Köln nicht einem bestimmten Anbieter helfen oder schaden, sondern einzig und allein im Sinne des fairen Wettbewerbs und damit im Interesse der Kunden sein.

Wir vom Spiegel-Versand bekennen uns ohne Einschränkung zu einem freien Markt, zu einem fairen Wettbewerb und zu allem, was eine souveräne Kaufentscheidung der Kunden ermöglicht, egal ob sie für oder gegen unsere Produkte ausfällt. Qualität, Preis, Service und Beratung sollten dabei die entscheidenden Kriterien sein. Hier stellen wir uns gerne jedem Wettbewerb und jedem kritischen Blick der Kunden.


Herzlichst Ihr

Spiegel Versand Online-Team